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Heimversorgung und Berufsbezeichnung

Lauterbachs neue E-Rezept-Versprechen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiß, dass noch nicht alles rund läuft seit der Einführung des E-Rezepts. Jetzt plant er weitere Anpassungen, um akute Probleme zu beheben. Das geht aus einem Brief des Ministers an den SPD-Abgeordneten Matthias Mieves hervor.
Alexander Müller
23.02.2024  09:00 Uhr
Lauterbachs neue E-Rezept-Versprechen

Aus Lauterbachs Sicht ist das E-Rezept inzwischen in der Versorgung angekommen: »Durchschnittlich 1,3 Millionen eingelöste E-Rezepte pro Werktag beweisen dies eindrücklich.« Etwa jede zweite Verordnung werde bereits als E-Rezept ausgestellt.

Doch Lauterbach weiß auch von den Problemen, technischen Ausfällen und Sorgen der Apothekerschaft vor Retaxationen. »Gleichwohl gibt es bei einer solchen Umstellung initiale Probleme, die wir gemeinsam meistern werden«, so der Minister in seinem Schreiben an Mieves, das der PZ vorliegt. Mieves ist Mitglied im Gesundheits- und im Digitalausschuss des Bundestags – entsprechend eng begleitet er alles, was mit dem E-Rezept zu tun hat.

Ein Problem stellt derzeit noch die Übermittlung von E-Rezepten in der Heimversorgung dar, da die Pflegeheime erst 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Lauterbach will die Pflegeheime entlasten und gleichzeitig die Apotheken rechtlich absichern. Das BMG plant in diesem Bereich die Nutzung des Messenger-Dienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). E-Rezepte sollen von der Praxis an das Pflegeheim übermittelt und anschließend an die Apotheke weitergeleitet werden. Eine direkte Übergabe von Praxis an Apotheke ist aufgrund des Zuweisungs- und Makelverbots unzulässig.

Vereinfachung in der Heimversorgung

Hier will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun offenbar Abhilfe schaffen: »Wir prüfen derzeit, ob und inwieweit eine Vereinfachung des Prozesses möglich ist, ohne Anreize für Missbrauchsoptionen zu setzen«, schreibt Lauterbach.

Von Anfang an Ärger gab es mit der Berufsbezeichnung der Ärzte. Ist diese fehlerhaft oder fehlt sogar ganz, ist dies ein formaler Fehler, der im schlimmsten Fall zur Retaxation führen kann. Zwar hatten einzelne Kassen signalisiert, hier nicht hart durchgreifen zu wollen, der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte sich gleichwohl ein Machtwort aus dem BMG gewünscht. Auch Mieves hatte sich Mitte Januar an Parteikollegen Lauterbach gewandt und eine Friedenspflicht seitens der Krankenkassen gefordert.

Tatsächlich hat der Minister in dieser Woche den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und den DAV aufgefordert, eine solche Friedenspflicht zu vereinbaren. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wurden vom BMG in der Sache angeschrieben.

Aktuell ist das Datenfeld für die Berufsbezeichnung ein Freitextfeld – und entsprechend fehleranfällig. Abschließenden Vorgaben, welche Einträge akzeptabel sind, gibt es nicht, wie man auch im BMG feststellen musste. Und: Die Berufsbezeichnung kann in der Apotheke nicht korrigiert werden. Unabhängig davon ist die Angabe auf dem E-Rezept sowieso redundant, weil die Verordnung mit einer digitalen elektronischen Signatur versehen ist.

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